Die Verordnung des Arztes sollte folgende Punkte beinhalten:
- Diagnose
- Häufigkeit (meist 10 Behandlungen)
- Therapiedauer (60 Minuten)
Zuschüsse zum verbleibenden Selbstbehalt
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den verbleibenden Selbstbehalt noch reduzieren:
Wenn Sie sich die Therapiekosten nicht leisten können, besteht bei der ÖGK die Möglichkeit auf Gewährung einer außerordentlichen Unterstützung. Wenden Sie sich dafür an die Abteilung „Unterstützungsfonds“ Ihrer ÖGK.