Verordnung

Die Verordnung des Arztes sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Diagnose
  • Häufigkeit (meist 10 Behandlungen)
  • Therapiedauer (60 Minuten)

Zuschüsse zum verbleibenden Selbstbehalt

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den verbleibenden Selbstbehalt noch reduzieren:

Wenn Sie sich die Therapiekosten nicht leisten können, besteht bei der ÖGK die Möglichkeit auf Gewährung einer außerordentlichen Unterstützung. Wenden Sie sich dafür an die Abteilung „Unterstützungsfonds“ Ihrer ÖGK.